Suchen | Feedback | Inhalt | English
 
 
Organ der
 

GD — Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

   
 

Home
Ausgabe:
1/2016
1/2015
1/2014
1/2013
1/2012
2/2011
1/2011
1/2010
1/2009
1/2008
2/2007
1/2007
2/2006
1/2006
2/2005
1/2005
2/2004
1/2004
2/2003
1/2003
2/2002
1/2002
4/2001
3/2001
2/2001
1/2001
1/2000
 
 
 
Weitere Links:
 
 
Gesellschaft für
Dermopharmazie
 
 
 
 
 

 
  Ausgabe 2 (2007)

Dermatotherapie
Lokaltherapie des atopischen Ekzems

Magistralrezepturen mit antiseptischen und juckreizstillenden Wirkstoffen

Bericht von Stefanie Fastnacht, Neu-Isenburg

Das Krankheitsbild des atopischen Ekems stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Patienten benötigen eine individuelle, auf den vorherrschenden Hautzustand zugeschnittene Behandlung. Nur durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzten, Apothekern, Psychologen, Ernährungsberatern und natürlich den Patienten lasse sich die chronische Erkrankung in den Griff bekommen, erklärte die Mainzer Dermatologin Dr. Petra Staubach zum Auftakt eines von der GD-Fachgruppe Magistralrezepturen veranstalteten Symposiums, das am 27. März 2007 im Rahmen der 11. GD-Jahrestagung in Düsseldorf stattfand. Schwerpunkt des Symposiums war die Lokaltherapie mit Magistralrezepturen auf der Basis antiseptischer und juckreizstillender Wirkstoffe.
Ein typisches Kennzeichen des atopischen Ekzems ist eine mit Juckreiz und einer gestörten Barrierefunktion einhergehende trockene Haut. Fest zum Behandlungskonzept gehört deshalb eine an den aktuellen Hautzustand und saisonal-klimatische Gegebenheiten angepasste Lokalbehandlung, die das Hautorgan ausreichend rückfettet und befeuchtet.

Externagrundlagen und
ihr Einfluss auf die Therapie

Die Auswahl geeigneter Grundlagen trage bei der Behandlung des atopischen Ekzem wesentlich zum Erfolg bei, erklärte Professor Dr. Rolf Daniels vom Institut für pharmazeutische Technologie der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Falsch eingesetzte Grundlagen verschlechterten das Hautbild.

Emulgatoren emulgieren beispielsweise hauteigene Lipide. Die gestörte Hautbarriere werde dadurch weiter beeinträchtigt, der transepidermale Wasserverlust steige an und die Haut könne bis zum Aufplatzen austrocknen. Ebenso ungeeignet seien sehr fetthaltige, okkludierende Vehikel. Auch durch sie werde die Hautbarriere nachteilig beeinträchtigt.

Genauso berücksichtigt werden müssten Wechselwirkungen zwischen der Grundlage, dem jeweiligen Wirkstoff und der Haut. Die bei trockener Haut gern eingesetzte hauteigene Feuchthaltesubstanz Harnstoff penetriere zum Beispiel aus O/W-Zubereitungen sehr schnell, entfalte aber nur eine geringe Tiefenwirkung. Aus W/O-Formulierungen beobachte man dagegen eine langsamere, dafür aber gleichmäßigere Freisetzung, die eine länger anhaltende Hydratisierung der oberen Hautschichten bewirke.

Daniels schlussfolgerte, dass gute galenische Kenntnisse für alle, die sich mit der Lokaltherapie des atopischen Ekzems befassen, unumgänglich seien. Dass Pharmazeuten und Dermatologen dabei nicht immer eine einheitliche Sprache sprechen, verdeutlichte er anhand verschiedener Fachbegriffe. So sei beispielsweise für den Pharmazeuten eine Salbe gemäß Arzneibuchdefinition immer ein wasserfreies System, während der Dermatologe unter diesem Begriff eine lipophile Creme verstehe und ein wasserfreies System als Fettsalbe bezeichne.

Antiseptische und juckreiz-
stillende Wirkstoffe

Bis zu 90 Prozent der unter einem atopischen Ekzem leidenden Patienten weisen an der Haut eine Besiedlung mit Staphylococcus aureus auf. Über verschiedene Mechanismen verstärkt der Keim das Symptom Juckreiz und provoziert kutane Entzündungen. Zur Lokalbehandlung kommen deshalb Wirkstoffe mit antiseptischen und mit juckreizstillenden Eigenschaften in Betracht.

Einige der in Frage kommenden Wirkstoffe stehen nicht als Fertigarzneimittel zur Verfügung, können aber in Rezepturen verarbeitet werden. Zur Gewährleistung einer guten Reproduzierbarkeit und gleichbleibenden Qualität sollte standardisierten Rezepturen der Vorzug gegeben werden, erklärte Apothekerin Rosemarie Eifler-Bollen, die Leiterin der GD-Fachgruppe Magistralrezepturen vom Pharmazeutischen Laboratorium des Neuen Rezeptur-Formulariums (NRF) in Eschborn.

Nach ihrer Kenntnis werden Polihexanid, Chlorhexidin, Triclosan und Farbstoffe relativ häufig als Antiseptika in Rezepturen eingesetzt. Mittel der ersten Wahl sei das mit Chlorhexidin strukturverwandte, aber stärker wirksame Polihexanid, das für Rezepturzwecke als 20-prozentige wässrige Lösung zur Verfügung steht. Die Lösung lasse sich in Hydrogele sowie in hydrophile und in lipophile Cremes einarbeiten. Zu beachten sei jedoch, dass der kationische Wirkstoff nicht mit anionischen Grundlagen kompatibel ist.

Als juckreizstillende Wirkstoffe in Magistralrezepturen böten sich vor allem Polidocanol 600 (Thesit®) und Levomenthol an. Das Oberflächenanästhetikum Polidocanol lasse sich in verschiedene hydrophile und lipophile Cremegrundlagen einarbeiten und werde darin üblicherweise in Konzentrationen von drei bis fünf Prozent eingesetzt (siehe Rezepturbeispiel im Kasten). Da die Substanz lokale Reizungen verursachen kann, darf sie nicht bei akut entzündlichen oder infizierten Hautprozessen angewendet werden.


Für die Lokaltherapie des atopischen Ekzems spielen neben Fertigarzneimitteln auch Magistralrezepturen eine wichtige Rolle. Was bei der Verordnung und Herstellung von Rezepturen mit antiseptischen und juckreizstillenden Wirkstoffen zu beachten ist, wurde bei einem Symposium der GD-Fachgruppe Magistralrezepturen verdeutlicht, das im März 2007 im Rahmen der 11. GD-Jahrestagung in Düsseldorf stattfand.


Levomenthol entfaltet seine Wirkung über Kühleffekte. Die Substanz, die nicht als Fertigarzneimittel zur Verfügung steht, erweitert Blutgefäße und reizt kälteempfindliche Nervenendigungen. In der Rezeptur wird sie üblicherweise in Konzentrationen von 0,5 bis fünf Prozent in Cremes, Lösungen und Zinkoxidschüttelmixturen verwendet. Bei Säuglingen und Kleinkindern ist Levomenthol kontraindiziert.

Doxepinhydrochlorid, ein tricyclisches Antidepressivum mit antihistaminerger Wirkung, ist in Großbritannien als fünfprozentige Creme zur örtlichen Behandlung von Juckreiz zugelassen. Da in Deutschland kein solches Fertigarzneimittel zur Verfügung steht, kann hier eine Lokaltherapie mit Doxepinhydrochlorid nur als Off-Label-Use mit Rezepturen durchgeführt werden.

scher Stoff nicht mit anionischen Rezepturbestandteilen kompatibel und sollte deshalb vorzugsweise in nichtionische Grundlagen eingearbeitet werden. Wegen möglicher Kontaktdermatitiden und systemischer Nebenwirkungen wie Müdigkeit dürfen topische Doxepin-Zubereitungen nur maximal acht Tage lang angewendet und nur auf kleine Hautflächen aufgetragen werden. Säuglinge und Kinder unter 12 Jahren sind von der Behandlung auszuschließen.

Stellenwert von Farb-
stoffen als Antiinfektiva

Obwohl inzwischen eine ganze Palette an Fertigarzneimitteln mit modernen antimykotisch beziehungsweise antibakteriell wirksamen Arzneistoffen zur Verfügung steht, werden in der Dermatologie und im HNO-Bereich gelegentlich immer noch flüssige oder halbfeste Farbstoffzubereitungen verordnet. Die betreffenden Substanzen gehören zu den Stoffklassen der Acridine, der Thiazine und der kationischen Tri arylmethanfarbstoffe. Azofarbstoffe und gefärbte Quecksilberverbindungen sind dagegen heute obsolet.

Dr. Holger Reimann, der Leiter des Pharmazeutischen Laboratoriums des NRF in Eschborn, machte deutlich, dass sich in der Praxis häufig Probleme bei der Herstellung von Farbstoffrezepturen ergeben. Erschwert werde die Herstellung zum Beispiel durch Inkompatibilitäten und Wirkstoffverluste im Zusammenhang mit dem pH-Wert oder der Bildung schwer löslicher Neutralsalzkomplexe.

Weitere Probleme hingen mit der erforderlichen pharmazeutischen Qualität der Ausgangssubstanzen zusammen. So darf zum Beispiel Brillantgrün (Synonym Malachitgrün G) nicht in Rezepturen verarbeitet werden, da die Substanz im Handel nicht mit einem Prüfzertifikat gemäß Deutschem Arzneimittel Codex (DAC) erhältlich ist. Synthesebedingt ist der Stoff mit Schwermetallen belastet.

Zudem werde die Verwendbarkeit der meisten Farbstoffe durch das toxikologische Profil der Stoffe eingeschränkt. So gelten zum Beispiel die noch im NRF aufgeführten Triarylmethan-
farbstoffe – Methylrosaniliniumchlorid und Fuchsin – als nicht völlig unbedenklich und dürfen deshalb nur unter strenger Indikation und nur in eingeschränkten Konzentrationen verwendet werden.

Im Vergleich zu Polihexanid-Zubereitungen gelten antiseptische Farbstoffe als Mittel der dritten Wahl, fasste Reimann zusammen. Sie sollten, wenn überhaupt, nur im Konsens zwischen Dermatologen und Apothekern und nur als standardisierte Zubereitungen verordnet und hergestellt werden.

Rezepturbeispiel für eine fünfprozentige lipophile Polidocanol-Emulsion

Polidocanol 600
5,0 g
Basiscreme DAC
55,0 g
Dickflüssiges Paraffin
15,0 g
Propylenglycol
5,0 g
Gereinigtes Wasser
20,0 g



nach oben




Oktober 2007 Copyright © 2000 - 2017 ID-Institute for Dermopharmacy GmbH. Kontakt: webmaster@gd-online.de