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GD — Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

   
 

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  Ausgabe 2 (2003)

Mitteilungen der GD
GD stellt weitere neue Leitlinien vor
Einheitliche Qualitätskriterien für berufliche Hautschutzmittel und Mittel des dermokosmetischen Sonnenschutzes


Welche Sonnenschutzmittel sind bei Akne oder Akne gefährdeter Haut geignet? Wie sollten Sonnenschutzmittel für Neurodermitiker und andere Risikogruppen beschaffen und geprüft worden sein? Für Mittel des so genannten dermokosmetischen Sonnenschutzes gab es bislang ebenso wenig einheitliche Standards wie für Mittel zum Schutz der Haut am Arbeitsplatz. Diese Lücke wurde jetzt durch zwei neue Leitlinien der GD geschlossen, die unter den Titeln „Dermokosmetischer Sonnenschutz“ und „Berufliche Hautschutzmittel“ herausgebracht wurden. Die Leitlinie „Berufliche Hautschutzmittel“ ist eine gemeinsame Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) in der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der GD.
Wer glaubt, dass Sonnenschutzmittel nur an Hand des Lichtschutzfaktors auszuwählen seien, unterschätzt das Problem. Die individuelle Eignung von Sonnenschutzmitteln kann nämlich sehr unterschiedlich sein. So benötigen Menschen mit Akne oder zu Akne neigender Haut andere Sonnenschutzmittel als Menschen mit trockener oder empfindlicher Haut.
Bei der Suche nach einem geeigneten Produkt sind deshalb neben dem Lichtschutzfaktor auch noch andere Produktmerkmale zu beachten. Hierzu gehören zum Beispiel der Formulierungstyp und der je nach Hautzustand notwendige Ausschluss bestimmter Inhaltsstoffe.

Da es zur Beurteilung der Eignung von Sonnenschutzmitteln bei speziellen Hautzuständen bislang keine einheitlichen Empfehlungen gab, hat die GD dies in ihrer von der Fachgruppe Dermokosmetik erarbeiteten Leitlinie „Dermokosmetischer Sonnenschutz“ berücksichtigt. Die Leitlinie richtet sich an Fachleute, die dermokosmetische Sonnenschutzmittel entwickeln, herstellen, prüfen, analysieren, vermarkten oder zu ihrer Anwendung beraten.


Die Leitlinien „Dermokosmetischer Sonnenschutz“ und „Berufliche Hautschutzmittel“ wurden beide unter der GD-Homepage (www.gd-online.de) sowie in DermoTopics Online (www.dermotopics.de), Ausgabe 2/2003, publiziert. Die Leitlinie „Berufliche Hautschutzmittel“ wurde außerdem auf den Seiten 30 bis 34 dieses Heftes abgedruckt und im Mitteilungsorgan der ABD veröffentlicht (Dermatologie in Beruf und Umwelt 51: 15-21, 2003).


Dermokosmetische Sonnenschutzmittel


Mit der Leitlinie werden Mindestanforderungen zur Qualität und Dokumentation definiert. Spezielle Anforderungen werden zum Beispiel an den Wirksamkeitsnachweis gestellt: So müssen Sonnenschutzprodukte, wenn sie der Leitlinie entsprechen sollen, außer auf ihre UVB-Schutzwirkung auch nach einem anerkannten Verfahren, zum Beispiel dem australischen Standard, auf ihre UVA-Schutzwirkung getestet worden sein. Werden neben der UV-Schutzwirkung noch andere Wirkungen ausgelobt (zum Beispiel Hautbefeuchtung, Hautglättung oder Hautberuhigung), müssen auch diese Wirkungen mit geeigneten Methoden nachgewiesen werden.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist die Hautverträglichkeit. Grundsätzlich sollten in Sonnenschutzmitteln – ebenso wie in anderen Kosmetika – so wenig irritierende oder sensibilisierende Stoffe wie möglich enthalten sein. Für Mittel, die zum Schutz gegen die so genannte Mallorca-Akne angeboten werden, fordert die Leitlinie, dass sie außerdem frei von Peroxid bildenden Inhaltsstoffen sind. Soll ein Produkt zur Anwendung bei einem bestimmten Hautzustand empfohlen werden, sollte die Verträglichkeitsprüfung an einem Probandenkollektiv mit dem gleichen Hautzustand erfolgen. Darüber hinaus empfiehlt die Leitlinie, die Augenverträglichkeit und die Photostabilität zu prüfen.

Anforderungen an berufliche Hautschutzmittel


Spezielle Anforderungen an den Wirksamkeits- und Verträglichkeitsnachweis werden auch in der Leitlinie „Berufliche Hautschutzmittel“ definiert. Hautschutzmittel werden in Betrieben als Bestandteil eines integrativen Konzeptes zur Prävention beruflich bedingter Hauterkrankungen eingesetzt. Sie sollen insbesondere vor dem Auftreten kumulativ-toxischer Handekzeme schützen, wie sie durch regelmäßigen Kontakt zu hautirritierenden Arbeitsstoffen, Feuchtarbeit oder alleine durch häufiges Händewaschen – etwa bei Friseuren oder Beschäftigten in Gesundheitsberufen – entstehen. Da berufliche Hautschutzmittel vor und während der Arbeit angewendet werden, müssen sie gut in die Haut einziehen und dürfen nicht zu Störungen der Arbeitsprozesse führen.

Für die Wirksamkeitsprüfung empfiehlt die Leitlinie, wann immer möglich, Prüfverfahren zu verwenden, bei denen die Schutzwirkung der Produkte gegenüber bestimmten Modellschadstoffen an der menschlichen Haut untersucht wird. Nur mit solchen Tests lässt sich nach derzeitigem Kenntnisstand abschätzen, ob ein Produkt auch unter Praxisbedingungen wirksam sein kann. Testergebnisse, die mit In-vitro-Verfahren oder vergleichbaren experimentellen Methoden erhalten wurden, haben dagegen nach Einschätzung von ABD und GD allenfalls orientierenden Charakter und sind zur Beurteilung der Wirksamkeit allein nicht ausreichend.

Für die Formulierung beruflicher Hautschutzmittel erlaubt der wissenschaftliche Erkenntnisstand grundsätzlich verschiedene galenische Systeme (zum Beispiel W/O-, O/W- und multiple Emulsionen, Suspensionssalben, Hydro- und Oleogele). Lange Zeit wurde, basierend auf theoretischen Überlegungen und Ergebnissen von In-vitro-Untersuchungen, der Grundsatz propagiert, dass zum Schutz gegen wasserlösliche Noxen generell W/O-Emulsionen und zum Schutz gegen nichtwassermischbare Arbeitsstoffe O/W-Emulsionen verwendet werden sollten. Inzwischen haben neuere, auf In-vivo-Testverfahren basierende Wirksamkeitsprüfungen jedoch gezeigt, dass es durchaus Ausnahmen von dieser Regel gibt.

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