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GD — Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

   
 

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  Ausgabe 4 (2001)

Mitteilungen der GD
Neue Methoden der tierversuchsfreien Kosmetikaprüfung
Keine Beeinträchtigung des Verbraucherschutzes

Nach dem geltenden Tierschutzgesetz sind Tierversuche zur sicherheitstoxikologischen Prüfung kosmetischer Fertigprodukte in Deutschland nicht mehr erlaubt. Für die sicherheitstoxikologische Prüfung neuer kosmetischer Inhaltsstoffe werden dagegen in bestimmten Fällen noch immer Tierversuche durchgeführt. Verzichtet werden kann hierauf erst dann, wenn die inzwischen entwickelten tierversuchsfreien Ersatzmethoden von den Behörden der EU-Mitgliedsstaaten generell für die Prüfung neuer chemischer Stoffe akzeptiert worden sind.

Über den rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergrund dieser Problematik informierte Professor Dr. med. Horst Spielmann beim Symposium „Wirkungen von Dermokosmetika“, das von der Gesellschaft für Dermopharmazie am 17. Oktober 2001 in Düsseldorf ausgerichtet wurde. Spielmann ist Leiter der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) in Berlin. Außerdem gehört er dem Vorstand der Gesellschaft für Dermopharmazie an.

Wie Spielmann ausführte, wurde unter den beteiligten Wissenschaftlern in Industrie und Behörden bereits vor mehreren Jahren ein Konsens erzielt, nach dem kosmetische Fertigprodukte nicht mehr in sicherheitstoxikologischen Tierversuchen geprüft werden. Inzwischen stünden validierte Ersatzmethoden zur Verfügung, die auch in den toxikologischen Laboratorien der Kosmetikindustrie in den USA und in Japan etabliert seien. Die Praxis habe gezeigt, dass der Schutz der Verbraucher durch den Einsatz dieser Methoden nicht beeinträchtigt werde.

Für die sicherheitstoxikologische Prüfung neuer kosmetischer Innhaltsstoffe seien in manchen Bereichen inzwischen ebenfalls keine Tierversuche mehr erforderlich. Als Beispiele erwähnte Spielmann die Prüfungen zur Ätzwirkung an der Haut, zu den phototoxischen Eigenschaften, zur Hautpenetration und zur Mutagenität. Diese Prüfungen könnten heute an künstlicher menschlicher Haut, an Zellkulturen, an Operationsmaterial von menschlicher Haut beziehungsweise an Zellen und Bakterien durchgeführt werden.

In drei bis fünf Jahren sei damit zu rechnen, dass auch bei der Prüfung der Augenreizung, der Hautreizung, der Hautsensibilisierung, der akuten Giftigkeit und der Embryotoxizität ganz auf Tierversuche verzichtet werden könne. Für die Prüfung chronischer Schäden und die Prüfung der Karzinogenität sei dagegen erst in fünf bis zehn Jahren mit der Etablierung validierter Ersatzmethoden zu rechnen. Um in den genannten Zeiträumen erfolgreich zu sein, müsse die Forschung zur Entwicklung und Validierung solcher Methoden von staatlichen und privaten Institutionen intensiv gefördert werden.

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